Stahl st-07Х25Н13 (N-71)
Bezeichnung
Beschreibung
Stahl st-07Х25Н13 gilt: für die Herstellung von Schweiß-Band von 0,5 bis 1,0 mm und Draht, die für die Panzerungen von teilen und Schweißen von Stahlkonstruktionen im energetischen Maschinenbau; für die Herstellung von Elektroden.
Hinweis
Stahl hochlegierter warmfester.
Standards
Chemische Zusammensetzung
Fe - Basis.
14-1-3146-81 TU zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13.
In Übereinstimmung mit GOST 2246-70 zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13.
3-1050-83 TU zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13. Der Draht zum Schweißen oder Oberflächenchromgehalt sollte nicht weniger als 23,50%. Toleranzen von der chemischen Zusammensetzung: Kohlenstoff ± 0,010%; Wenn der Gehalt an Mangan von dem Mangan 0,60 bis 1,20% ± 0,020%, wenn der Gehalt an Mangan von mehr als 1,2% ± 0,050%; aus Silicium mit einem Siliciumgehalt von 0,35 bis 0,85% ± 0,020%, wenn der Siliziumgehalt von mehr als 0,85% ± 0,050%; Nickel ± 0,15%; Chrom ± 0,20%. Der Restgehalt an Molybdän und Kupfer soll nicht mehr als 0,25% jeweils und Titan nicht mehr als 0,20%. Auf Anfrage muss der Restgehalt an Kupfer in dem Draht nicht mehr als 0,20%.
14-1-3146-81 TU zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13.
In Übereinstimmung mit GOST 2246-70 zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13.
3-1050-83 TU zeigt die chemische Zusammensetzung von Stahl St-07Kh25N13. Der Draht zum Schweißen oder Oberflächenchromgehalt sollte nicht weniger als 23,50%. Toleranzen von der chemischen Zusammensetzung: Kohlenstoff ± 0,010%; Wenn der Gehalt an Mangan von dem Mangan 0,60 bis 1,20% ± 0,020%, wenn der Gehalt an Mangan von mehr als 1,2% ± 0,050%; aus Silicium mit einem Siliciumgehalt von 0,35 bis 0,85% ± 0,020%, wenn der Siliziumgehalt von mehr als 0,85% ± 0,050%; Nickel ± 0,15%; Chrom ± 0,20%. Der Restgehalt an Molybdän und Kupfer soll nicht mehr als 0,25% jeweils und Titan nicht mehr als 0,20%. Auf Anfrage muss der Restgehalt an Kupfer in dem Draht nicht mehr als 0,20%.